Trend Capital
In Zeiten, in denen die Zinsen auf dem Sparbuch gegen Null gehen, das Festgeld nahezu keine Rolle mehr spielt und die Sorge von Strafzinsen umgeht, suchen Anleger nach Alternativen. Nicht selten fällt hier die Wahl auf Fondsbeteiligungen, um trotz Niedrigzinsphase eine nennenswerte Rendite zu erzielen. Bekanntermaßen laufen Fondsbeteiligungen, seien es Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds oder die in Mode gekommenen Medienfonds meist nicht so, wie es die bunten Prospekte versprechen. Oftmals ist es den Kapitalanlegern nicht bewusst, dass sich aus einer solchen Beteiligung ein Totalverlust ergeben kann. Diese Erfahrung mussten auch die vielen tausend Anleger machen, die sich an einem Fonds der Trend Capital beteiligten.
Ein Trost über die verlorene Kapitalanlage könnte sein, dass man den erlittenen Verlust steuerlich geltend macht und somit einen Teil des Verlustes in Form einer Steuererstattung zurück erhält. Hierfür kommt es im Wesentlichen auf die Art der Beteiligung und die individuellen steuerlichen Verhältnisse des Beteiligten an.
In dieser Angelegenheit kooperiere ich mit einem Rechtsanwalt, der eine Vielzahl der Geschädigten vertritt. Seit geraumer Zeit überprüfen wir die Möglichkeit, erlittene Verluste steuerlich geltend zu machen. Sofern Sie auch zu den Geschädigten zählen und überprüft haben wollen, ob, in welcher Höhe und mit welcher Auswirkung Sie Ihre erlittenen Verluste geltend machen können, übernehmen wir das gerne für Sie. Setzen Sie sich bitte dafür über das Kontaktformular mit uns in Verbindung oder senden den Fragebogen „Verlustberücksichtigung Trend Capital“ an uns zurück. Wir werden uns dann zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne können Sie aber auch an einer der nächsten Telefonkonferenzen zu diesem Thema teilnehmen, in denen umfassend über die grundsätzlichen Möglichkeiten der Verlustberücksichtigung berichtet wird. Bitte sprechen Sie uns an - wir informieren Sie gerne über die Termine der nächsten Telefonkonferenzen.
In unserem Angebot geht es nicht um eine generelle steuerliche Betreuung sondern nur um eine Betreuung des Spezialfalles der steuerlichen Verlustberücksichtigung Ihrer Fonds-Beteiligung. Wir gehen davon aus, dass Sie sich bei Ihrem Steuerberater gut aufgehoben fühlen; daran wollen wir auch keinesfalls etwas ändern. Wir beschäftigen uns seit einigen Monaten mit der steuerlichen Verlustberücksichtigung notleidender Fonds. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Steuerberater der jeweiligen Geschädigten ganz froh und dankbar darum sind, wenn sie sich für den einen Fall Ihres Mandanten nicht in dieses Spezialgebiet einarbeiten müssen. Genau aus diesem Grund bieten wir die Telefonkonferenzen und – bei Bedarf – die anschließende Beantragung der Verlustberücksichtigung bei den zuständigen Finanzämtern an.